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Mitgliedschaft
Dieser Eintrag stammt von Karl-Heinz Conson Am 5.7.2011 @ 19:37 In News | Keine Kommentare
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[1] beitrittserklaerung.pdf[2]
Freistellung
Der Tennisclub Burg e.V. ist laut Freistellungsbescheid vom 05.04.2012 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (Förderung des Sports) im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Der Verein ist als Körperschaft berechtigt, für Spenden, die dem TC Burg für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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[2] : http://tennisclub-burg.de/2010/06/04/freistellungsbescheid/
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