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Freistellungsbescheid und Satzung
Dieser Eintrag stammt von Karl-Heinz Conson Am 4.6.2010 @ 19:39 In Gemeinnützigkeit und Vereinssatzung | 1 Kommentar
Freistellung
Der Tennisclub Burg e.V. ist laut Freistellungsbescheid vom 17.10.2008 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (Förderung des Sports) im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Der Verein ist als Körperschaft berechtigt, für Spenden, die dem TC Burg für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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