Freistellungsbescheid und Satzung
Freistellung
Der Tennisclub Burg e.V. ist laut Freistellungsbescheid vom 17.10.2008 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (Förderung des Sports) im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Der Verein ist als Körperschaft berechtigt, für Spenden, die dem TC Burg für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
vereinssatzung.pdf
Dieser Eintrag wurde am 4.6.2010 um 19:39 verfasst und befindet sich in Gemeinnützigkeit und Vereinssatzung. Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag über den Feed RSS 2.0 mitverfolgen. Hinterlassen Sie eine Antwort oder einen Trackback-Link zu Ihrer eigenen Homepage.